Der Vorstand
Der Vorstand des Verbandes EnergieErzeugende Gebäude besteht immer aus mindestens drei Herstellern, Dienstleistern oder Installateursbetrieben, die Mitglied des Vereines sind. Ist ein Vereinsmitglied eine juristische Person und für eine Position im Vorstand vorgesehen so übernimmt der gesetzliche Vertreter der Unternehmung die Position. Alle Beschlüsse des Vereines werden innerhalb des für zwei Jahre gewählten Vorstands mit der Mehrheit der Stimmen der Vorstandsmitglieder gefasst.
Die Aufgaben des Vorstands belaufen sich unter Anderem auf die Repräsentation des Vereins nach außen wie innen, auf die Werbung bzw. Akquise neuer Mitglieder, wie auch auf die Organisation von Qualifizierungs- und Fortbildungsmaßnahmen.